Lehrpläne für Unterrichsfächer und Lehrgänge in der Berufsbildung der DDR
blueball.gif (104 Byte) Lehrplan für die Facharbeiterausbildung:
Lehrgang "CAD-Grundlagen"

(Ausgabe 1987)

DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK

LEHRPLAN

für die Facharbeiterausbildung

Lehrgang CAD-Grundlagen

Ausgabe 1987


Dieser Lehrplan wird für die Ausbildung in den Facharbeiterberufen

Bauzeichner
Elektrozeichner
Maschinenbauzeichner
Metallbauzeichner
TextiIzeichner

ab 1.9.1987 für verbindlich erklärt.

Ministerrat der DDR
Staatssekretär für Berufsbildung

Weidemann

Die Ausarbeitung des Lehrplanes erfolgte durch die Berufsfachkommissionen Bauzeichner, Elektrozeichner, Maschinenbauzeichner, Metallbauzeichner und Textilzeichner in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für Berufsbildung der DDR, Wissenschaftsbereich Informatik.

 


Aufgaben und Ziele

Zur Sicherung der volkswirtschaftlichen Zielstellungen ist das wissenschaftlich-technische Potential auf die verstärkte Anwendung der modernen Rechentechnik, insbesondere auf die rechnergestützte Projektierung, Konstruktion, Produktionsvorbereitung und -durchführung (CAD/CAM) zu konzentrieren.

Rechnergestütztes Arbeiten entwickelt sich in wachsendem Maße zu einem wirksamen Mittel der Leistungssteigerung in Bereichen der Konstruktion -und Entwicklung. Die Tätigkeit an CAD-Arbeitsplätzen erlangt auch wachsende Bedeutung für die Zeichnerberufe.

Daraus resultiert das Erfordernis, die Zeichnerberufe im Maschinenbau, in der Elektrotechnik, im Bauwesen und in der Textilindustrie mit den Grundlagen der CAD-Technik vertraut zu machen.

Der Lehrgang "CAD-Grundlagen" hat die in der Informatikausbildung im Grundlagenfach "Grundlagen der Automatisierung" bereits erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Bedienen der Kleincomputer zur Grundlage.

Das Ziel des Lehrganges besteht darin, die Lehrlinge mit ausgewählten elementaren Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem Gebiet der CAD-Technik auszurüsten. Damit sollen zugleich erste Grundlagen für künftige Tätigkeiten an CAD-Arbeitsplätzen geschaffen werden, die bis zu einem gewissen Grade selbständig und in größerem Umfang unter Anleitung verrichtet werden.

In erzieherischer Hinsicht kommt es vor allem darauf an die Einsicht zu entwickeln, daß rechnergestütztes Erarbeiten einer Zeichnung wesentlich zur Erhöhung der Qualität und Steigerung der Effektivität beiträgt. Zugleich soll das Vermögen, über einen längeren Zeitraum mit hoher Konzentration eigenverantwortlich arbeiten zu können, weiterentwickelt werden. Als Weiterführung der Erziehungsarbeit in der Informatikausbildung sind solche Eigenschaften wie Gewissenhaftigkeit, Einsatzbereitschaft, Diszipliniertheit und Ordnungssinn sowie Bereitschaft zu kollektiver Arbeit weiter auszuprägen.

Die Ausbildung im Lehrgang CAD-Grundlagen ist in engem Zusammenhang mit der soliden Ausprägung traditioneller Fähigkeiten und Fertigkeiten für Zeichnerberufe zu realisieren.

Als Ergebnis des Unterrichts im Lehrgang sind folgende Ziele zu erreichen:

Kenntnisse über

- die Bedeutung der CAD/CAM-Technik für die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft sowie über ihre Ziele und Wirkungen;

- den Aufbau von CAD-Arbeitsplätzen einschließlich peripherer Geräte;

- Arbeitsabläufe und Arbeitstechniken zur rechnergestützten Zeichnungserstellung;

- ausgewählte Möglichkeiten der rationellen Speicherung und Nutzung von Standard- und Wiederholteilen

- die sachgemäße Nutzung und Verwaltung von Disketten und anderen maschinenlesbaren Datenträgern;

- Möglichkeiten und Grenzen des übertragens der Vorgehensweise am Kleincomputer auf die Bedingungen der Arbeit am CAD-System.

Grundlegende Kenntnisse zum Digitalisieren

Ausgeprägte Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Umgang mit dem Computer

- beim Operieren mit geometrischen Grundelementen;

- beim Erstellen von einfachen und komplexen Zeichnungen.

Beherrschen der Ausgabe von Zeichnungen über Plotter bzw. Drucker (sofern periphere Geräte vorhanden sind)

Überzeugung, daß mit der ökonomischen Nutzung der CAD-Technik eine höhere Effektivität der Arbeit der Konstrukteure, Projektanten, Formgestalter und auch der Zeichner verbunden ist.

Gewohnheiten des zielstrebigen, gewissenhaften und disziplinierten Arbeitens bei der rechnergestützten Zeichnungsherstellung und des realistischen Einschätzens der Arbeitsergebnisse.

Beitrag zur Entwicklung der Bereitschaft und des Interesses zum Erwerb der notwendigen Qualifikation für die Tätigkeiten an CAD-Arbeitsplätzen im künftigen Arbeitsbereich.

 

Übersicht über den Inhalt

1. Lehrplaneinheit: Einführung in die CAD/CAM-Technik

  3 Stunden

2. Lehrplaneinheit: Bedienung des Computers bei CAD 12 Stunden
3. Lehrplaneinheit: Rechnergestütztes Erarbeiten einer Zeichnung 15 Stunden 1)
4. Lehrplaneinheit: Weiteres Bearbeiten von Zeichnungen 18 Stunden 1)
5. Lehrplaneinheit: CAD-Lösungen in der beruflichen Praxis 12 Stunden
6. Lehrplaneinheit: Komplexe Übungen   6 Stunden
Exkursion     6 Stunden 2)
    72 Stunden

(72 Stunden = 12 Tage)

1) Für Elektrozeichner stehen für die Lehrplaneinheiten 3 und 4 zusätzlich 18 Stunden zur Verfügung, da Maschinenbau- und Elektrozeichnungen hergestellt werden müssen. Gesamtstunden für Elektrozeichner: 90 Stunden

2) Zeitliche Realisierung der Exkursion in Abhängigkeit von den betrieblichen Möglichkeiten.

Methodische Grundkonzeption

Die inhaltliche Linienführung des Lehrganges führt von der Klärung grundlegender Begriffe über das Kennenlernen der Grundfunktionen und Grundelemente von CAD-Systemen zur Einführung in das dialogorientierte rechnergestützte Herstellen einfacher und komplexer Zeichnungen.

Die Realisierung dieser Linienführung im Unterricht erfolgt durch die enge Verknüpfung von theoretischen Erläuterungen mit ihrer Veranschaulichung am realen CAD-Arbeitsplatz und grafikorientierter Tätigkeit der Lehrlinge am Kleincomputer mit zunehmendem Selbständigkeitsgrad.

Bei der Realisierung des Lehrganges ist konsequent auf das im Rahmen der Informatikausbildung im Grundlagenfach "Grundlagen der Automatisierung" erworbene Wissen und Können aufzubauen. Weiterhin sollten die Kenntnisse und Fähigkeiten aus der allgemeinbildenden Oberschule und der Berufsausbildung genutzt und vervollkommnet werden, die für eine grafikorientierte Arbeit am Computer bedeutsam sind (z.B. zeichentechnische Grundlagen, Projektionslehre).

Ein hoher Anteil an praktischen Arbeitstätigkeiten am Kleincomputer soll Grundlagen für eine spätere Arbeit an einem CAD-System schaffen. Den Lehrlingen sollten im Lehrgang stets die Möglichkeiten und Grenzen der Simulation von Funktionen realer CAD-Systeme mit dem Kleincomputer verdeutlicht werden.

Im Verlauf des Lehrganges sind die Lehrlinge zunehmend zur selbständigen Grafikarbeit am Computer und - soweit gerätetechnisch realisierbar - den peripheren Geräten zu führen. Von wesentlicher Bedeutung für das Erreichen der Gesamtzielstellung des Lehrganges ist die Einordnung mindestens einer Exkursion an einen CAD-Arbeitsplatz. Da diese Exkursion vielfältige Ziele erfüllen muß, ist ihre Einordnung in den Gesamtablauf von den betrieblichen Möglichkeiten zu planen.

Dieser Lehrgang wird im Zusammenhang mit den inhaltlichen und Unterrichts Organisator i sehen Festlegungen in den jeweiligen Ausbildungsunterlagen für die Facharbeiterberufe der Technischen Zeichner realisiert. In den Ausbildungsunterlagen sind die erforderlichen Hinweise zur Einordnung enthalten.

Eine weitere berufsspezifische CAD-Ausbildung erfolgt bei betrieblichen Erfordernissen in der beruflichen Spezialbildung.


1. Lehrplaneinheit

Einführung in die CAD/CAM-Technik         3 Stunden

Ziele

Inhalt

Kenntnisse, die zum Verständnis der CAD-Technik und zur Ausführung der Arbeitstätigkeiten benötigt werden:

Hinweise zur Unterrichtsgestaltung

Die Erarbeitung der Bedeutung von Schlüsseltechnologien sollte unter Bezugnahme auf Erfahrungen und Kenntnisse der Lehrlinge erfolgen.

Es empfiehlt sich, bei der Behandlung von Grundbegriffen sowie von Hardware- und Software-Komponenten der CAD-Arbeitsplätze Folien, Bildmaterial (Prospekte, Lichtbilder) zur Veranschaulichung einzusetzen.

In einem ersten Vergleich zwischen rechnergestützter Zeichnungserstellung und traditioneller Zeichenarbeit unter aktiver Mitarbeit der Lehrlinge können sie für die künftige praktische Arbeit am Rechner im Rahmen des Lehrganges motiviert werden.

Beziehungen zur Informatikausbildung im Grundlagenfach "Grundlagen der Automatisierung" sind von Anfang an zielgerichtet herzustellen.


2. Lehrplaneinheit

Bedienung des Computers bei CAD 12 Stunden

Ziele

Inhalt

Arbeitstätigkeiten zum Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Lösung der Arbeitsaufgabe:

Kenntnisse, die zum Verständnis der CAD-Technik und zur Ausführung der Arbeitstätigkeiten benötigt werden:

Hinweise zur Unterrichtsgestaltung

Die Aneignung der Grundlagen zur Arbeit am CAD-Arbeitsplatz sollte in Verbindung mit der praktischen Arbeit am Computer erfolgen. Dabei ist besonderer Wert auf die systematische Einführung in die Arbeit mit der vorhandenen Zeichensoftware zu legen. Die Vorstellung dieser Software sollte durch praktische Demonstrationen der Lehrkraft über Demonstrationsdisplays erfolgen. Beim Umgang mit der Grafiksoftware ist ausreichend Zeit für Übungen einzuplanen, bei denen die Lehrlinge zunehmend selbständig arbeiten.

Zur rationellen Übungsgestaltung ist der Einsatz von Aufgabenblättern zu empfehlen. Zugleich ist es erforderlich, die Grenzen der Grafiksoftware für Kleincomputer im Vergleich zur Software an CAD-Systemen zu verdeutlichen. Bei der Behandlung der Eingabemöglichkeiten von CAD-Befehlen sollte auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden, die Eingabetastatur in Abhängigkeit von der jeweiligen Aufgabe unterschiedlich zu belegen.

 


3. Lehrplaneinheit

Rechnergestütztes Erarbeiten einer Zeichnung 15 Stunden

Ziele

Inhalt

Arbeitstätigkeiten zum Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Lösung der Arbeitsaufgabe:

Entwickeln einer Zeichnung

Ausgabe der Zeichnung

Kenntnisse, die zum Verständnis der CAD-Technik und zur Ausführung der Arbeitstätigkeiten benötigt werden:

Hinweise zur Unterrichtsgestaltung

Das rechnergestützte Erarbeiten einer Zeichnung sollte unter gezielter Nutzung der bereits vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit der Rechentechnik erfolgen. Besonderer Wert ist dabei auf die sichere Handhabung der Grafiksoftware zur Darstellung von Grundelementen zu legen. Bereits von Beginn an sollte die Lehrkraft das bei den Lehrlingen vorhandene Wissen und Können zu traditionellen Arbeitstechniken der zeichnerischen Darstellung in die praktische Arbeit am Computer einbeziehen und auf ihre Bedeutung für das rechnergestützte Zeichnen hinweisen (z.B. Blattaufteilung, Anbringen von Maßen).

Für die schrittweise Entwicklung der selbständigen Arbeit am Computer ist zu empfehlen, zunächst mit Arbeitsblättern oder Folien zu arbeiten, auf denen Eckkoordinaten der fertigen Zeichnung den Lehrlingen eine Hilfestellung geben. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Vorgabe einzelner Teilschritte für das Erarbeiten der Zeichnung. Im Verlaufe des Unterrichts können diese Vorgaben schrittweise reduziert werden.

Das ordnungsgemäße Speichern der Bildschirmdarstellungen auf maschinenlesbare Datenträger sollte mehrfach geübt werden. Dazu kann in gewissen Abständen der jeweils erreichte Arbeitsstand der Zeichnung gespeichert werden.

Die Kenntnisvermittlung und -aneignung sollte in unmittelbarem Zusammenhang mit der praktischen Arbeit erfolgen.


4. Lehrplaneinheit

Weiteres Bearbeiten von Zeichnungen 18 Stunden

Ziele

Inhalt

Arbeitstätigkeiten zum Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Lösung der Arbeitsaufgabe:

Kenntnisse, die zum Verständnis der CAD-Technik und zur Ausführung der Arbeitstätigkeiten benötigt werden:

Hinweise zur Unterrichtsgestaltung

Der Schwerpunkt dieser Lehrplaneinheit liegt auf der Entwicklung von Zeichnungen mit höherem Schwierigkeitsgrad, möglichst in Verbindung mit Programmen für berufsspezifische Berechnungen. Durch die sinnvolle Kombination von Rechen- und Zeichentätigkeit lassen sich Anteile der Konstruktionstätigkeit im Sinne von CAD simulieren. Dabei können zunächst die erforderlichen Berechnungen z.B. mit Hilfe von BASIC-Programmen ausgeführt werden, an die sich die Zeichenarbeiten unter Verwendung der berechneten Abmessungen anschließen.

Beim Zeichnen kommt es darauf an, zunehmend selbständig die CAD-Funktionen, die sich am Kleincomputer realisieren lassen, zur Bearbeitung berufs- bzw. betriebstypischer Zeichnungen zu nutzen. Das erfordert längere Übungsphasen. Das Vergleichen mit den Bedingungen an realen CAD-Systemen ist unbedingt erforderlich und sollte im Rahmen der Kenntnisvermittlung über die jeweiligen Funktionen erfolgen. Dadurch kann der Übergang zum Kennenlernen betrieblicher CAD-Arbeitsstationen geschaffen werden.


5. Lehrplaneinheit

CAD-Lösungen in der beruflichen Praxis 12 Stunden

Ziel

Inhalt

Arbeitstätigkeiten zum Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Lösung der Arbeitsaufgabe:

Kenntnisse, die zum Verständnis der CAD-Technik und zur Ausführung der Arbeitstätigkeiten benötigt werden:

Gerätekonfigurationen von CAD-Systemen aus der beruflichen Praxis

Veränderungen der Arbeitstechnik durch CAD in der betrieblichen Praxis

Hinweise zur Unterrichtsgestaltung

Die in dieser Lehrplaneinheit anzueignenden Kenntnisse sind stark auf die in der betrieblichen Praxis vorhandene Technik auszurichten. Das bezieht sich besonders auf die Gerätekonfiguration von CAD-Systemen, bei deren Behandlung eine Beschränkung auf die Geräte vorgenommen werden sollte, die im Betrieb eingesetzt sind. Dazu empfiehlt sich der Einsatz solcher Anschauungsmittel wie Dia-Ton-Vortrag, Folien, Lichtbilder, Filme und Prospekte.

Wenn die Exkursion vor der Behandlung dieser Lehrplaneinheit realisiert wird, sollten den Lehrlingen differenzierte Beobachtungsaufgaben erteilt werden, die bei der Behandlung der einzelnen Geräte ausgewertet werden können. Ist die Exkursion nach der Behandlung der Lehrplaneinheit geplant, so dient der Unterricht der gezielten Vorbereitung. Dazu sollten ebenfalls konkrete Beobachtungsschwerpunkte festgelegt und entsprechende Aufträge erteilt werden.

Für die praktischen Übungen wird empfohlen, den Lehrlingen kleine Konstruktionsaufgaben zu stellen, für die sie verschiedene Varianten zu entwickeln, zu speichern und ggf. auszudrucken haben. Dazu können entsprechende geometrische Grundelemente vorgegeben werden, die von einer gesonderten Kassette geladen werden. Auf diese Weise kann auch der Übergang zur Erläuterung des Prinzips der rechnerinternen Darstellung und die Möglichkeiten zu ihrer Weiterverwendung hergestellt werden.

 


6. Lehrplaneinheit

Komplexe Übung 6 Stunden

Ziele

Inhalt

Arbeitstätigkeiten zum Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Lösung der Arbeitsaufgabe:

Hinweise zur Unterrichtsgestaltung

Im Rahmen dieser Lehrplaneinheit sollen die Lehrlinge ihre während des Lehrganges erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten nachweisen. Es wird empfohlen eine Aufgabe au wählen, die im Schwierigkeitsgrad etwa den Beispielen der dritten und vierten Lehrplaneinheit entspricht. Sie ist von den Lehrlingen in Einzelarbeit selbständig zu erarbeiten. Es empfiehlt sich, den Lehrlingen die Aufgabe in Form eines Arbeitsblattes zu übergeben.

 


Exkursion 6 Stunden

Ziele

Hinweise zur Unterrichtsgestaltung

Im Rahmen der Exkursion werden den Lehrlingen reale CAD-Systeme vorgestellt und ihre Arbeitsweise demonstriert. Dazu sollte in Absprache mit der Lehrkraft eine didaktisch aufbereitete Einführung durch einen Fachexperten erfolgen. Die motivierende Wirkung des Kennenlernens der konkreten Arbeitstätigkeiten an einem CAD-Arbeitsplatz ist zielgerichtet zu nutzen. In Vorbereitung auf die Exkursion sind in Abhängigkeit von der Einordnung in den Gesamtablauf des Lehrganges den Lehrlingen konkrete Aufträge zu erteilen. Die Auswertung der Ergebnisse der Exkursion sollte der Festigung bereits erworbener und der Zusammenfassung neuer Kenntnisse dienen.


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