Rechtsvorschrift
blueball.gif (104 Byte) Verordnung über die Facharbeiterberufe
vom 21.12.
1984 (GBl. I 1985 Nr.4 S. 25)

Geltungsbereich

Grundsätze

Systematik der Facharbeiterberufe

Voraussetzungen für die Ausbildung in einem Facharbeiterberuf

Verantwortung und Aufgaben des Staatssekretariats für Berufsbildung

Verantwortung und Aufgaben der Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane

Aufgaben der für Facharbeiterberufe verantwortlichen Organe

Verantwortung und Aufgaben des Ministeriums für Kultur und der Betriebe der polygrafischen Industrie

Durchführungsbestimmungen

Schlußbestimmungen

§13 Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Staatssekretär für Berufsbildung im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend.

§14 Schlußbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt am 1. März 1985 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 7. Mai 1970 über die Systematik der Ausbildungsberufe (GBl. II Nr. 47 S. 348) außer Kraft.

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