Rechtsvorschrift
blueball.gif (104 Byte) Verordnung über die Facharbeiterberufe
vom 21.12.
1984 (GBl. I 1985 Nr.4 S. 25)

Geltungsbereich

Grundsätze

Systematik der Facharbeiterberufe

Voraussetzungen für die Ausbildung in einem Facharbeiterberuf

Verantwortung und Aufgaben des Staatssekretariats für Berufsbildung

Verantwortung und Aufgaben der Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane

Aufgaben der für Facharbeiterberufe verantwortlichen Organe

Verantwortung und Aufgaben des Ministeriums für Kultur und der Betriebe der polygrafischen Industrie

Durchführungsbestimmungen

Schlußbestimmungen

§12 Verantwortung und Aufgaben des Ministeriums für Kultur und der Betriebe der polygrafischen Industrie

(1) Das Ministerium für Kultur ist für die Entwicklung der berufsbildenden Literatur verantwortlich und bestimmt den Verlag, der für die Herausgabe der berufsbildenden Literatur für den jeweiligen Facharbeiterberuf zuständig ist.

(2) Das Ministerium für Kultur gewährleistet die Entwicklung und Herausgabe der erforderlichen berufsbildenden Literatur durch die Verlage. Es sichert durch Anleitung und Kontrolle, daß die Verlage den zentralen Staatsorganen die Manuskripte der berufsbildenden Literatur zur Verbindlichkeitserklärung übergeben und die Produktion vertraglich mit. der polygrafischen Industrie binden.

(3) Die Betriebe der polygrafischen Industrie sind auf der Grundlage der mit dem Ministerium für Kultur abgestimmten Pläne für die termin- und bedarfsgerechte Produktion der berufsbildenden Literatur verantwortlich.

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