Ausbildungsunterlage für die Facharbeiterausbildung
blueball.gif (104 Byte) Finanzkaufmann, Berufsnummer 62 2 09
(Ausgabe 1987)

  1. Ziel der Bildung und Erziehung im Facharbeiterberuf

Die Tätigkeit der Facharbeiter im Beruf Finanzkaufmann wird bestimmt durch die den Finanz- und Bankorganen und der gewerkschaftlich geleiteten Sozialversicherung (nachfolgend Finanz- und Bankorgane) durch den sozialistischen Staat übertragenen Aufgaben zur Durchsetzung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafte- und Sozialpolitik mit den Mitteln der Finanzen und des Kredits. Die Facharbeiter lösen Teilaufgaben im Zusammenhang mit der Bildung und Verwendung der Geldfonds und der damit verbundenen Geldbeziehungen, die von unserem Staat planmäßig für die weitere Intensivierung der Volkswirtschaft und die Durchführung der sozialistischen Kommunalpolitik eingesetzt werden.

Die Facharbeiter im Beruf Finanzkaufmann sind Mitarbeiter der Finanz- und Bankorgane, die ihre Aufgaben stets in Durchführung der Beschlüsse der SED und auf der Grundlage von Gesetzen und anderen Rechtsnormen zu verwirklichen haben. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an eine solide Grundlagenbildung, an ein anwendungsbereites Fachwissen, an ausgeprägte Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an Denk- und Verhaltensweisen eines sozialistischen Staats- bzw. Gewerkschaftsfunktionärs.

In der Berufsausbildung wird folgendes Grundlagenwissen herausgebildet, vertieft und gefestigt:

Aufbauend auf dem Grundlagenwissen eignet sich der Lehrling spezielles theoretisches und praktisches Wissen und Können an, das ihn in die Lage versetzt, im jeweiligen Finanz- oder Bankorgan die auf seinem Arbeitsplatz anfallenden Aufgaben selbständig zu lösen sowie Tätigkeiten auszuüben, die seinem Arbeitsgebiet unmittelbar vor- oder nachgelagert sind. Das Ziel der Ausbildung besteht darin, am Ende beständige Facharbeiterleistungen zu erreichen.

Die Arbeit in den Finanz- und Bankorganen stellt besondere Anforderungen an die Denk- und Verhaltensweisen der Mitarbeiter. Solche Anforderungen, die in der Berufsausbildung gefestigt werden, sind

Darüber hinaus muß sich der Facharbeiter in den Finanz- und Bankorganen durch besondere Persönlichkeitseigenschaften wie Verantwortungsbewußtsein, Kommunikationsfähigkeit, Unbestechlichkeit, Selbstbeherrschung, Ausdauer, Verschwiegenheit und Merkfähigkeit auszeichnen.

 


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