Die Tätigkeit der Facharbeiter im Beruf Finanzkaufmann wird bestimmt durch die den
Finanz- und Bankorganen und der gewerkschaftlich geleiteten Sozialversicherung
(nachfolgend Finanz- und Bankorgane) durch den sozialistischen Staat übertragenen
Aufgaben zur Durchsetzung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafte- und
Sozialpolitik mit den Mitteln der Finanzen und des Kredits. Die Facharbeiter lösen
Teilaufgaben im Zusammenhang mit der Bildung und Verwendung der Geldfonds und der damit
verbundenen Geldbeziehungen, die von unserem Staat planmäßig für die weitere
Intensivierung der Volkswirtschaft und die Durchführung der sozialistischen
Kommunalpolitik eingesetzt werden.
Die Facharbeiter im Beruf Finanzkaufmann sind Mitarbeiter der Finanz- und Bankorgane,
die ihre Aufgaben stets in Durchführung der Beschlüsse der SED und auf der Grundlage von
Gesetzen und anderen Rechtsnormen zu verwirklichen haben. Daraus ergeben sich hohe
Anforderungen an eine solide Grundlagenbildung, an ein anwendungsbereites Fachwissen, an
ausgeprägte Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an Denk- und Verhaltensweisen eines
sozialistischen Staats- bzw. Gewerkschaftsfunktionärs.
In der Berufsausbildung wird folgendes Grundlagenwissen herausgebildet, vertieft und
gefestigt:
- grundlegendes Wissen in Marxismus-Leninismus zum Verstehen der gesellschaftlichen
Entwicklung;
- der weiteren Ausprägung des wissenschaftlichen Weltbildes, des sozialistischen
Geschichtsbewußtseins und des Verständnisses für die Politik der SED;
- gefestigte Kenntnisse über die Leitung und Planung des volkswirtschaftlichen
Reproduktionsprozesses und über erforderliche Arbeitsinstrumente zur Messung und
Kontrolle von Aufwand und Ergebnis;
- gefestigtes Wissen über die Stellung und Aufgaben der Finanz- und Bankorgane im
Staatsaufbau der DDR;
- grundlegendes Wissen über die Bestandteile und die Wirkungsweise der sozialistischen
Finanzen;
- gefestigtes Grundwissen über die Funktionen von Rechnungsführung und Statistik und die
Rechnungen für Grundmittel, Investitionen, Arbeitskräfte und Material;
- vertieftes Wissen über die Kosten- und Finanzrechnung zum Verstehen der Einheit von
Leitung, Planung und wirtschaftlicher Rechnungsführung;
- grundlegendes Wissen über ausgewählte Fragen des Zivil-, Finanz- und Arbeitsrechts:
- grundlegendes Wissen über die Automatisierung in der Volkswirtschaft und die Methoden
zur Rationalisierung der Arbeit in den Finanz- und Bankorganen;
- Befähigung in der Arbeit an rechnergestützten Arbeitsplätzen, mit Bürocomputern,
Schalterterminals oder ähnlichen, in den Finanz- und Bankorganen zum Einsatz kommenden
Anlagen;
- gefestigtes Wissen über Grundregeln der deutschen Sprache und die gebräuchlichsten
Methoden kaufmännischer Korrespondenz in den Finanz- und Bankorganen;
- vertieftes Wissen über die in den Finanz- und Bankorganen gebräuchlichen Rechenarten;
- solide Fähigkeiten und Fertigkeiten im Tastschreiben.
Aufbauend auf dem Grundlagenwissen eignet sich der Lehrling spezielles theoretisches
und praktisches Wissen und Können an, das ihn in die Lage versetzt, im jeweiligen Finanz-
oder Bankorgan die auf seinem Arbeitsplatz anfallenden Aufgaben selbständig zu lösen
sowie Tätigkeiten auszuüben, die seinem Arbeitsgebiet unmittelbar vor- oder nachgelagert
sind. Das Ziel der Ausbildung besteht darin, am Ende beständige Facharbeiterleistungen zu
erreichen.
Die Arbeit in den Finanz- und Bankorganen stellt besondere Anforderungen an die Denk-
und Verhaltensweisen der Mitarbeiter. Solche Anforderungen, die in der Berufsausbildung
gefestigt werden, sind
- die vorbehaltlose Anerkennung der führenden Rolle der Partei der Arbeiterklasse und die
Bereitschaft, aktiv an der Verwirklichung der Beschlüsse der SED und der Regierung der
DDR mitzuwirken;
- einen ausgeprägten Willen und die Bereitschaft, stets für die Interessen des
sozialistischen Staates einzutreten und ihn durch aktive gesellschaftliche Arbeit zu
stärken;
- die Fähigkeit, in Durchführung der Beschlüsse der SED, den Rechtsnormen und den
Festlegungen des Leiters eine qualifizierte Arbeit zu leisten;
- das klare Bekenntnis zum proletarischen Internationalismus und zur Freundschaft zur
Sowjetunion und den anderen sozialistischen Ländern;
- die Bereitschaft für die Sicherung und Verteidigung der DDR und des gesamten
sozialistischen Lagers;
- die Bereitschaft, einen aktiven wehrpolitischen Beitrag zu leisten;
- eindeutige Positionen gegenüber dem Imperialismus und seiner Ideologie;
- die konsequente Einhaltung der Prinzipien und der Rechtsnormen über Ordnung, Sicherheit
und Geheimnisschutz;
- der korrekte, höfliche und sachliche Umgang mit den Bürgern.
Darüber hinaus muß sich der Facharbeiter in den Finanz- und Bankorganen durch
besondere Persönlichkeitseigenschaften wie Verantwortungsbewußtsein,
Kommunikationsfähigkeit, Unbestechlichkeit, Selbstbeherrschung, Ausdauer,
Verschwiegenheit und Merkfähigkeit auszeichnen.