Ausbildungsunterlage für die Facharbeiterausbildung | ||
Lehrplan für die
Facharbeiterausbildung: Facharbeiter für Holzwerkstoffe, Berufsnummer 34 2 01 (Ausgabe 1986) |
2. Berufsbild
2.1. Bedeutung und Entwicklung des Facharbeiterberufes im Rahmen der Volkswirtschaft
Der Facharbeiter für Holzwerkstoffe ist ein zweigspezifischer Facharbeiterberuf
innerhalb der Holzindustrie. Mit der Herstellung von Werkstoffen aus Holz, die als End-
oder Zwischenprodukte zur Weiterverarbeitung - vorwiegend der Möbelindustrie, dem
Schiffs-, Fahrzeug- und Waggonbau geliefert werden, leistet der Facharbeiter für
Holzwerkstoffe seinen Beitrag zur gesellschaftlichen und ökonomischen Stärkung der DDR.
Die vom Facharbeiter hergestellten Faser- und Spanplatten, Furniere und Lagenhölzer sind
in ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung insbesondere unter dem Aspekt der Veredlung
vorwiegend einheimischer Rohstoffe als Fertigungsgrundlage einer ansprechenden
Möbelproduktion für die Sicherung des Bevölkerungsbedarfes und eines exportintensiven
Finalproduktes zu sehen.
Das einheimische Rohstoffaufkommen muß intensiver genutzt werden. Das zwingt in den
kommenden Jahren zu Maßnahmen der komplexen Holzausnutzung und zum Einsatz von
Substitutionsmaterialien. Dieser Prozeß hat wesentliche Auswirkungen auf Wissenschaft und
Technik bei der Herstellung plattenförmiger Werkstoffe und Furniere. Ein erweitertes
Plattensortiment für spezielle Einsatzzwecke sowie ein höherer Veredlungsgrad der
Werkstoffe aus Holz sind Entwicklungstendenzen der zweigspezifischen Produktion mit
Auswirkungen auf die steigenden Anforderungen an den Facharbeiter.
2.2. Charakteristik der beruflichen Tätigkeit
2.2.1. Wesentliche Arbeitsgebiete und Tätigkeiten
2.2.2. Vorherrschende Technologie, Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen
Die für die Herstellung der Werkstoffe aus Holz festgelegten Technologien umfassen folgende Teilprozesse:
Der Facharbeiter für Holzwerkstoffe arbeitet vorwiegend mehrschichtig und arbeitsplatzspezialisiert an Maschinen und Anlagen, muß jedoch die Disponibilität zum Einsatz an allen Arbeitsplätzen der Maschinenfließreihen besitzen.
2.2.3. Wesentliche Arbeitsmittel
Bei der Herstellung von Werkstoffen aus Holz sind folgende Maschinen und Anlagen im Einsatz:
2.2.4. Wesentliche Arbeitsgegenstände und Erzeugnisse
Zur Be und Verarbeitung kommen folgende Arbeitsgegenstände:
Rohholz
. Plattenholz
. Furnierholz
. Hackschnitzel
. verarbeitungsfähige Holzreste
Klebstoffe und Zusätze
. Kunstharzklebstoffe, Klebstoffilm
. Beschleuniger
. wasserabweisende und andere Zusätze
Vergütungswerkstoffe
. Folien
. Tränkharze
. Lacke
. Wachse
. Farbstoffe
Die wichtigsten Erzeugnisse sind:
Faserplatten
. erzeugt im Naß- oder Trockenverfahren
. ein- oder mehrschichtig
. unterschiedlicher Dichte und Dicke
. vergüteter oder unvergüteter Oberfläche
Spanplatten
. erzeugt im Flach- oder Strangpreßverfahren
. ein- oder mehrschichtig
. unterschiedlicher Dichte und Dicke
. vergüteter oder unvergüteter Oberfläche
OPV-Platten
. unterschiedlicher Trägerplatten
. verschiedener Dekorgestaltung
. mit glatter oder mit strukturierter Oberfläche
. unterschiedlicher Glanzgrade
Verbundplatten
. mit oder ohne Hohlraummittellage
. mit Außenlagen unterschiedlicher Werkstoffe
Spanformteile
. flächig oder geformt
. vergüteter oder unvergüteter Oberfläche
Messerfurniere
Schälfurniere
Lagenhölzer
. verdichtet oder unverdichtet
. flächig oder geformt
2.2.5. Wesentliche Anforderungen an den Facharbeiterberuf
2.2.5.1. Psychische Anforderungen
Die Besonderheiten des Rohstoffes Holz sowie die konzentrierte Kontroll- und Überwachungstätigkeit an den komplizierten automatisierten Maschinen, Fließreihen und Anlagen erfordern vom Facharbeiter Umsicht, Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen.
Die Zugehörigkeit zu einem Schicht- und Brigadekollektiv verlangt vom Facharbeiter nicht nur eine aktive Anpassungs- und Einordnungsbereitschaft, sondern auch besondere Rücksichten und Verantwortungsbewußtsein, weil durch Fehlverhalten schwere Havarien technischer Art, aber auch Brände und Explosionen eintreten können. Deshalb sind neben gefestigten Kenntnissen Zuverlässigkeit, Selbständigkeit, Umsicht und Disziplin unerläßlich.
2.2.5.2. Physische Anforderungen
Die Tätigkeit des Facharbeiters für Holzwerkstoffe erfordert eine normale körperliche Konstitution. Voraussetzung sind funktionstüchtige und gesunde Gliedmaßen, ohne schwere orthopädische Schäden. Ein normal entwickeltes Hör- und Sehvermögen sowie Farbtüchtigkeit ist auf Grund der Vielzahl der akustischen und optischen Signale der Kontrolle und Überwachung zu fordern.
2.2.5.3. Mögliche Tauglichkeitseinschränkungen
Tauglichkeitseinschränkungen sind gegeben bei:
2.3. Ausbildungsdauer
Voraussetzung für eine berufliche Ausbildung zum Facharbeiter für Holzwerkstoffe ist
der erfolgreiche Abschluß der 10. Klasse der POS. Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre.
Absolventen der 10. Klasse können die Hochschulreife in der Berufsausbildung mit Abitur
des Facharbeiters für Holzwerkstoffe erwerben.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
In der Erwachsenenbildung richtet sich die Dauer der Ausbildung nach den Voraussetzungen
der Werktätigen sowie nach den Formen und Methoden der Ausbildung.
2.4. Einsatz und Entwicklungsmöglichkeiten des Facharbeiters
2.4.1. Einsatzmöglichkeiten
Der Einsatz des Facharbeiters für Qualitätskontrolle erfolgt in Betrieben der metallverarbeitenden Industrie in allen Bezirken der DDR. Nach abgeschlossener Berufsausbildung erfolgt der Einsatz in der Fertigungs-, Wareneingangs- und Endkontrolle sowie im betrieblichen Meßwesen.
2.4.2. Entwicklungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen für den Facharbeiter für Holzwerkstoffe nach Bewährung im Prozeß der Arbeit, im Arbeitskollektiv, bei guten Arbeitsleistungen sowie bei vorbildlichem gesellschaftlichem Verhalten